Betriebsaufspaltung zwischen einem Einzelunternehmen mit Sitz
und Geschäftsleitung in der Schweiz und inländischen GmbH' s
Begründung einer Betriebsstätte i.S. des DBA-Schweiz durch
inländische GmbH' s als Pächter sowie durch Prokuristen
Gewerbesteuermessbetrag 1997
Leitsatz
Ein in der Schweiz ansässiger
Einzelunternehmer und Alleingesellschafter von inländischen GmbH's, an die
er wesentliche Betriebsgrundlagen verpachtet, unterhält auch ohne eigene
inländische Geschäftsräume eine Betriebsstätte im Inland
– und erzielt durch die Verpachtung gewerbesteuerpflichtige
Einkünfte als Besitzunternehmen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung-, wenn
die GmH's den Verpächter bei seinen Verpächteraufgaben
unterstützen (hier: u.a. durch Vornahme werterhöhender Investitionen,
Großreparaturen zu Lasten des Verpächters sowie durch Miterledigung
der Buchhaltung des Besitzunternehmens), wenn zudem ein im Inland bestellter,
einzelzeichnungsberechtigter Prokurist die Aufgaben des Verpachtungsbetriebs
wahrnimmt und somit in Form der GmbH's und des Prokuristen mehrere
„abhängige Vertreter” i.S. von Art. 5 Abs. 4 DBA-Schweiz
bestellt sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 1470 Nr. 24 EFG 2004 S. 1384 EFG 2004 S. 1384 Nr. 18 ZAAAB-23296
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 21.04.2004 - 12 K 252/00
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