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FG München  v. - 7 K 4036/01 EFG 2004 S. 1334

Gesetze: UmwStG 1995 § 25, UmwStG 1995 § 24, UmwStG 1995 § 20 Abs. 2, EStG § 5 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 4 Abs. 1, KStG § 8 Abs. 1

Teilwertansatz bei formwechselnder Umwandlung nach § 25 UmwStG

Abzug der der übertragenden Gesellschaft entstandenen Umwandlungskosten bei der übernehmenden Gesellschaft

Körperschaftsteuer 1996

Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals zum

Gewerbesteuermessbetrag 1996

Umsatzsteuer 1996

Leitsatz

1. Bei der formwechselnden Umwandlung einer KG in eine GmbH i.S. des § 25 UmwStG kann –entgegen /98, BStBl I 1998, 268 Tz. 20.30– aus der fehlenden Anwendbarkeit des § 24 UmwStG nicht gefolgert werden, dass aufgrund des Maßgeblichkeitsgrundsatzes zwingend der Buchwert fortzuführen ist.

2. Aufwendungen, die die übertragende KG aufgrund des anlässlich der Umwandlung abgeschlossenen Steuerberatervertrages zu tragen hat, können nicht von der übernehmenden GmbH als Betriebsausgaben abgezogen werden.

Fundstelle(n):
DB 2005 S. 14 Nr. 34
DStRE 2004 S. 1078 Nr. 18
EFG 2004 S. 1334
EFG 2004 S. 1334 Nr. 17
KÖSDI 2004 S. 14353 Nr. 10
LAAAB-23292

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Nutzungsdauer:
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FG München v. 23.03.2004 - 7 K 4036/01

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