Teilwertansatz bei formwechselnder Umwandlung nach § 25
UmwStG
Abzug der der übertragenden Gesellschaft
entstandenen Umwandlungskosten bei der übernehmenden Gesellschaft
Körperschaftsteuer 1996
Feststellung des
verwendbaren Eigenkapitals zum
Gewerbesteuermessbetrag
1996
Umsatzsteuer 1996
Leitsatz
1. Bei der formwechselnden Umwandlung
einer KG in eine GmbH i.S. des § 25 UmwStG kann –entgegen
/98, BStBl I 1998, 268 Tz.
20.30– aus der fehlenden Anwendbarkeit des § 24 UmwStG nicht
gefolgert werden, dass aufgrund des Maßgeblichkeitsgrundsatzes zwingend
der Buchwert fortzuführen ist.
2. Aufwendungen, die die
übertragende KG aufgrund des anlässlich der Umwandlung
abgeschlossenen Steuerberatervertrages zu tragen hat, können nicht von der
übernehmenden GmbH als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DB 2005 S. 14 Nr. 34 DStRE 2004 S. 1078 Nr. 18 EFG 2004 S. 1334 EFG 2004 S. 1334 Nr. 17 KÖSDI 2004 S. 14353 Nr. 10 LAAAB-23292
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