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IWB 12/2004 S. 859

Ungarn | Körperschaftsteuersatz 16 %, Neuregelung der Investitionsförderung

In einer Novelle zum Gesellschaft- und Dividendensteuergesetz von 1996 sind bei Anwendung eines Körperschaftsteuersatzes von 16 % mit Wirkung vom die Bestimmungen über die Steuervergünstigung von Investitionen geändert worden (siehe ungarisches GBl. Nr. 154/2003). Es gibt keine gesetzlich in der Höhe geregelten Steuervergünstigungen mehr, sondern das Finanzministerium muss einen Investitionsplan als steuerlich vergünstigt qualifizieren. So können die Gründung neuer Betriebsstätten und der Erhalt und die Erweiterung bestehender Anlagen steuerlich begünstigt werden. Es entfallen allerdings von vornherein Vergünstigungen für Einkaufszentren, bestimmte Zweige der Grundstoffindustrie wie Kohle und Stahl, Großwerften und für andere Großinvestitionen, die dem Stpfl. in Un...

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