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Steueränderungen in Frankreich 2003/2004
A. Finanzgesetz für 2004
Soweit die nachstehend dargestellten Änderungen nicht ausdrücklich zu einem anderen Zeitpunkt in Kraft treten, gilt Folgendes:
die einkommensteuerlichen Änderungen sind auf das Einkommen des Jahres 2003 anwendbar;
die übrigen Änderungen treten ab dem in Kraft, abgesehen von den Änderungen des Körperschaftsteuersystems – hier gilt der .
I. Einkommensteuer
1. Steuerberechnung
a) Neue Steuertabelle
Die neue Steuertabelle für 2003 für einen Familienquotienten von einem part sieht wie folgt aus:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Steuersatz | Einkommen in
€ | |||
0 % | bis | 4 262 | ||
6,83 % | von | 4 262 | bis | 8 382 |
19,14 % | von | 8 382 | bis | 14 753 |
28,26 % | von | 14 753 | bis | 23 888 |
37,38 % | von | 23 888 | bis | 38 868 |
42,62 % | von | 38 868 | bis | 47 932 |
48,09 % | über | 47 932 |
Gegenüber der Tabelle für 2002 wurden sämtliche Tabellenstufen um 1,7 % angehoben.
Alle Steuersätze wurden um 3 % (des Satzes) ermäßigt. Bereits für 2001 wurden die Steuersätze um 5 % (des Satzes) und für 2002 um ein weiteres Prozent (des Satzes) ermäßigt.
b) Auswirkungen der Änderungen der Steuertabelle
10 %iger Werbungskostenabzug bei Gehältern: Der Höchstbetrag dieses Pauschalabzugs ist von 12 437 € auf 12 648 € für...