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LAG düsseldorf 07.11.2003 16 Ta 571/03, NWB 26/2004 S. 212

Arbeitsrecht | Ausstellung eines Arbeitszeugnisses nach Insolvenzeröffnung

Arbeitgeber, die zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses verurteilt wurden, müssen dieser Pflicht auch dann noch nachkommen, wenn über das Vermögen ihres Unternehmens das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Der Anspruch auf Zeugniserteilung stellt keine Forderung dar, die das Insolvenzvermögen betrifft. Er ist daher nicht vom Vollstreckungsverbot des § 89 InsO erfasst ().

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