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Einkommensteuer | entgeltlicher Erwerb eines Erbteils, zu dem ein Grundstück gehört, als Anschaffung i. S. des § 23 EStG a. F.
Dem ist folgender Leitsatz vorangestellt: Erwirbt ein Miterbe entgeltlich den Erbteil eines anderen Miterben, so entstehen ihm insoweit Anschaffungskosten für ein zum Nachlass gehörendes Grundstück, die dazu führen, dass der Gewinn aus der Veräußerung dieses Grundstücks nach § 23 EStG a. F. steuerbar ist, wenn es innerhalb der Spekulationsfrist von nicht mehr als zwei Jahren seit Erwerb des Erbteils veräußert wird. Weiter führt der IX. Senat aus: Dieses Ergebnis entspricht dem wirtschaftlich vergleichbaren Sachverhalt, der gegeben ist, wenn Miterben Gemeinschaftsvermögen im Wege der Auseinandersetzung unter sich verteilen. Bei einer solchen Erbauseinandersetzung durch Realteilung (§ 2042 Abs. 2 i. V. mit § 752 BGB) ist ein entgeltlicher auch zu einer Anschaffung i. S. des...