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Das Alterseinkünftegesetz
Am hat der Bundesrat dem Alterseinkünftegesetz zugestimmt. Im Zentrum der Neuregelungen stehen die Erweiterung der Abzugsmöglichkeiten für die Altersvorsorge in der Erwerbsphase und – wie vom (BStBl 2002 II S. 618) gefordert – die Gleichbehandlung der verschiedenen Alterseinkünfte in der Besteuerungsphase.
I. Übergang zur nachgelagerten Besteuerung
Künftig können Erwerbstätige in der Erwerbsphase Beiträge für eine angemessene Altersvorsorge bei der Einkommensbesteuerung als Sonderausgabe abziehen. Die auf den Beiträgen beruhenden Leistungen werden erst bei Auszahlung steuerlich erfasst. Das Alterseinkünftegesetz folgt damit dem Prinzip einer nachgelagerten Besteuerung. Durch langfristige Übergangsregelungen sollen untragbare Haushaltsrisiken vermieden, Zweifachbesteuerungen weitgehend ausgeschlossen und der Übergang in das neue Besteuerungssystem für alle Beteiligten erleichtert werden.
Bei der Berücksichtigung von Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben ist ein schrittweiser Übergang bis zum Jahr 2025 vorgesehen. Bereits im Jahr 2005 bleiben mindestens 60 v. H. der von Arbeitgeber und Arbeitnehmer...