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BBK 12/2004 S. 4412

Organschaft | rückwirkende Begründung eines Organschaftsverhältnisses bei formwechselnder Umwandlung

In seinem hat der BFH die rückwirkende Begründung eines Organschaftsverhältnisses anerkannt. In dem entschiedenen Fall war die zukünftige Organgesellschaft, eine GmbH & Co. KG, rückwirkend zum in eine GmbH umgewandelt worden. Die GmbH & Co. KG habe die Eingliederungsvoraussetzungen seit dem Beginn des Wj tatsächlich erfüllt. Der Mangel, dass die GmbH & Co. KG als PersGes selbst nicht Organgesellschaft sein konnte, werde durch die Rückwirkungsfiktion des § 25 i. V. mit § 20 Abs. 7 und 8 UmwStG behoben. Nach dem sind die Grundsätze des Urteils über den entschiedenen Einzelfall hinaus nur anzuwenden, wenn der Sachverhalt dem Urteilssachverhalt entspricht. Die Aussagen der Rdnrn. Org. 05, 13 und 18 des BStBl I S. 268BStBl I S. 437

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