Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zugehörigkeit von zulagenbegünstigten Wirtschaftsgütern zum Anlagevermögen
Die Verbleibensvoraussetzung des § 1 Abs. 3 Nr. 2 InvZulG 1986 ist gem. nrkr. (BFH-Az.: III R 6/04) nicht erfüllt, wenn ein zulagenbegünstigtes Gebäude während des Dreijahreszeitraums durchgängig zwar zum Anlagevermögen des Investors und des Einzelrechtsnachfolgers gehört hat, nicht aber ununterbrochen zum Anlagevermögen des Investors und seines Gesamtrechtsnachfolgers. Eine eigenbetriebliche Verwendung des geförderten WG durch den Investor während des Dreijahreszeitraums genüge nicht. Es sei zweifelhaft, ob die Zugehörigkeit eines WG zum Anlagevermögen der Betriebsgesellschaft, die die Investition getätigt hat, dadurch ersetzt werden könne, dass ein Übergang ins Anlagevermögen einer Besitzgesellschaft im Sinne der Rechtsprechung zur (u...