Zuordnung einer Bürgschaftsverbindlichkeit zum notwendigen
bzw. gewillkürten Sonderbetriebsvermögen
Leitsatz
1. Zahlungen aus der Inanspruchnahme
einer vom Kommanditisten zugunsten einer GmbH eingegangenen Bürgschaft
mindern den festzustellenden Gewinn der KG nicht als Sonderbetriebsausgabe,
wenn der Kommanditist weder unmittelbar noch mittelbar an der GmbH beteiligt
ist, da die 51 %-ige Beteiligung der KG an der GmbH dem notwendigen
Betriebsvermögen zuzurechnen ist und es an dem für die Annahme
notwendigen Sonderbetriebsvermögens II nötigen unmittelbaren
wirtschaftlichen Zusammenhang mit Wirtschaftsgütern des aktiven
Sonderbetriebsvermögens oder mit Verbindlichkeiten der KG fehlt.
2. Allein enge wirtschaftliche
Verbindungen zwischen der KG und der GmbH reichen für die Zuweisung der
Bürgschaftsverbindlichkeit zum Sonderbetriebsvermögen nicht aus.
3. Die Zuordnung zum
gewillkürten Sonderbetriebsvermögen setzt einen zeitnahen,
eindeutigen, nach außen manifestierten Widmungsakt voraus.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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