Ausübung des Ermessens bei der Festsetzung eines
Verspätungszuschlags
Aussetzung der Vollziehung
(Verspätungszuschlag zur ESt 1999)
Leitsatz
1. Eine fehlerfreie
Ermessensentscheidung nach
§
152 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 setzt voraus, dass das FA seine
Entscheidung aufgrund eines einwandfrei und erschöpfend ermittelten
Sachverhalts trifft und alle für die Ermessensausübung nach dem Zweck
der Ermächtigungsnorm wesentlichen Gesichtspunkte tatsächlicher und
rechtlicher Art berücksichtigt (hier: Unklarheiten über die Dauer der
Fristüberschreitung).
2. Stützt das FA seine
Ermessensentscheidung zunächst auf eine siebenmonatige
Fristversäumung und übt sein Ermessen in einem während des
gerichtlichen Verfahrens der Aussetzung der Vollziehung wegen der Festsetzung
des Verspätungszuschlags ergangenen Schriftsatz für eine dreimonatige
Fristversäumung aus, ist zweifelhaft, ob dies nicht eine unzulässige
neuerliche Ermessensausübung aufgrund eines anderen Sachverhalts
darstellt.
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 661 Nr. 11 VAAAB-23053
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Sächsisches FG, Beschluss v. 14.03.2003 - 1 V 2297/02
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