Verfassungsmäßigkeit des rückwirkenden
Ausschlusses einer Doppelförderung durch Versagung der Investitionszulage
bei Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen
Investitionszulage
1999
Leitsatz
Der Ausschluss der Gewährung von
Investitionszulage für in 1999 geleistete Modernisierungsmaßnahmen
an Mietwohngebäuden wegen der Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen
nach dem Fördergebietsgesetz für die von den Erwerbern der
modernisierten Wohnungen in 1998 geleisteten Anzahlungen durch das zum
rückwirkende Inkrafttreten des durch Art. 28 Abs. 4 i.V.m. Art. 8 Nr. 2
des StBereinG 1999 eingefügten Satz 4 zu § 3 Abs. 1 InvZulG 1999 ist
verfassungsgemäß.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1498 EFG 2003 S. 1498 Nr. 20 BAAAB-23051
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Sächsisches FG, Urteil v. 05.03.2003 - 1 K 2218/01
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