Aussetzung der Vollziehung wegen Festsetzung von
Hinterziehungszinsen
Nachweis einer Steuerhinterziehung bei
Einstellung des Strafverfahrens gemäß
§ 153a Abs. 1
StPO
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
(Festsetzung von Hinterziehungszinsen zur Umsatzsteuer-Voranmeldung
1996)
Leitsatz
1. Allein die relative Höhe
verkürzter Steuerbeträge lässt bei summarischer Prüfung die
Vermutung eines Hinterziehungsvorsatzes nicht zu.
2. Wird das steuerstrafrechtliche
Ermittlungsverfahren gemäß
§ 153a StPO
eingestellt, ist das FG wegen der Unschuldsvermutung daran gehindert, allein
aufgrund der Zustimmung des Beschuldigten zur Verfahrenseinstellung davon
auszugehen, dass dem Beschuldigten die vorgeworfene Straftat bzw. der zur
Annahme einer Steuerhinterziehung erforderliche Vorsatz nachgewiesen worden
ist.
Fundstelle(n): WAAAB-23044
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Beschluss v. 30.08.2002 - 5 V 1079/02
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