Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein - VI 306 - S 2227 - 115

Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Navigations- und Kombigeräten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG

Die obersten Finanzbehörden der Länder vertreten hinsichtlich der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Navigations- und Kombigeräten folgende Auffassung:

In Kraftfahrzeuge eingebaute Navigationsgeräte gehören zur Sonderausstattung i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG und damit zur Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Vorteils aus der Nutzung des Kraftfahrzeugs für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und für Familienheimfahrten nach § 8 Abs. 2 S. 2, 3 und 5 EStG.

Das gilt auch für ein Gerät, das neben Navigations-, Radio- oder Computerfunktionen auch Telekommunikationsfunktionen enthält. In diesem Fall ist ebenfalls das gesamte Gerät zu berücksichtigen; es ist nicht zulässig, einen auf den Telekommunikationsteil entfallenden Kostenanteil herauszurechnen. Eine solche Minderung des Ansatzes der Sonderausstattung würde sowohl dem Vereinfachungszweck der pauschalen Nutzungswertermittlung als auch dem Wortlaut des § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG widersprechen, der Sonderausstattungen ohne Ausnahme in die Bemessungsgrundlage einbezieht.

Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein v. - VI 306 - S 2227 - 115

Fundstelle(n):
CAAAB-23029