Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Schenkungsteuer | Beurteilung einer Gesamtgläubigerschaft i. S. des § 428 BGB (§§ 10, 25 ErbStG)
Mit dem Erl. v. - VI 316 - S 3808 - 014 hat das FinMin Schleswig-Holstein die Frage geregelt, wie Gesamtgläubigerschaften i. S. des § 428 BGB im Rahmen der §§ 10 und 25 ErbStG zu beurteilen sind: Zu den Einzelfragen der praktischen Umsetzung gilt gem. 014 Folgendes: (1) Die dargestellte Verwaltungsauffassung ist auf alle Steuerfälle anzuwenden, die nach ihrer Bekanntgabe durch Ländererlasse erstmals veranlagt werden. Wenn in zuvor bereits veranlagten Stundungsfällen mit Gesamtgläubigerschaft die Stundung bis zum Tod des Längstlebenden ausgesprochen und im Steuerbescheid bzw. einer Anlage zum Steuerbescheid erläutert worden ist, kommt aus Gründen des Vertrauensschutzes eine Änderung dieser bereits veranlagten Stundungsfälle nicht in ...