Schätzung gewerblicher Einkünfte mangels ordnungsgemäßer Buchführung - Kein Sachverständigengutachten zwecks Sachverhaltsermittlung
- Eigene Schätzungsbefugnis des FG
Leitsatz
1) Verletzt der Steuerpflichtige seine Buchführungs- und Erklärungspflichten, indem er z. B. keine täglichen Kassenberichte
erstellt und Einnahmen unvollständig erfasst, ist das Finanzamt und ihm folgend das FG zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen
berechtigt.
2) Der Steuerpflichtige kann sich der Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten nicht dadurch entziehen, dass er die Einholung
eines Sachverständigengutachtens zum Zwecke der Gewinnermittlung beantragt.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 697 FAAAB-22847
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FG Münster, Urteil v. 08.03.2002 - 14 K 4884/01 G, U, F
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