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Abfindung im Rahmen einer qualifizierten Nachfolgeklausel als Anschaffungskosten
Leistet ein Mitunternehmererbe aufgrund erbrechtlicher Verpflichtung im Falle einer qualifizierten Nachfolgeklausel an die Miterben Ausgleichszahlungen, weil der Wert des übernommenen Mitunternehmeranteils über der quotalen Beteiligung am Nachlass liegt, so dass die Abfindung dem Erwerb einer zusätzlichen Beteiligung dient, entstehen Anschaffungskosten (FG Saarland, Urt. v. - 1 K 24/00; entgegen BFH, Urt. v. - VIII R 51/84, BStBl 1992 II S. 512).