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Veräußerung wertgeminderter Gesellschafterdarlehen
Alternative für Forderungsverzicht bei der GmbH
Gesellschafterforderungen als Sanierungspotenzial
GmbH-Gesellschafter versorgen „ihre” Gesellschaft mit den erforderlichen Finanzmitteln häufig durch Darlehen. Gerät die GmbH in eine wirtschaftliche Krise, sind diese Darlehen faktisch nicht mehr rückforderbar. In zugespitzten Krisensituationen drängt sich nicht selten die Notwendigkeit auf, zur Vermeidung der Überschuldung und Abwendung der Insolvenz entweder
einen Rangrücktritt für die Forderung zu erklären oder
auf die Forderung zu verzichten, sei es unbedingt oder mit „Besserungsschein”.
Die Notwendigkeit, auf eine Rückzahlung der Darlehensforderung zu verzichten, ergibt sich verstärkt, wenn die Anteile an der GmbH veräußert werden sollen. Insbesondere für diesen Fall stehen die Betroffenen vor den Alternativen, entweder auf die Darlehensforderung zu verzichten oder aber es bei einem Rangrücktritt zu belassen und die Forderung an den Anteilserwerber zu übertragen.
Steuerfolgen des Rangrücktritts
Im Fall des Rangrücktritts bleibt die Forderung – aus der Sicht der GmbH die Verbindlichkeit – bestehen. Sie wird jedoch erst bedient, wenn sämtliche übrigen Gläubiger der GmbH befriedigt sind und soweit dan...