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Vermögensverwaltung und Gemeinnützigkeit
Für viele gemeinnützige Organisationen stellt eine nachhaltig Erträge abwerfende Vermögensverwaltung eine unverzichtbare Einkunftsquelle zur Verwirklichung ihrer gemeinwohlfördernden Ziele dar. Das Privileg gemeinnütziger Einrichtungen, Erträge aus ihrer Vermögensverwaltung steuerfrei vereinnahmen zu können, verlangt allerdings von den Beteiligten nicht nur gute Kenntnisse auf dem Gebiet der Kapitalanlagen und der Betriebswirtschaftslehre, sondern auch das entsprechende Know-how im Stiftungs-, Gesellschafts- und Gemeinnützigkeitsrecht.
So verwundert es nicht, dass die verantwortlichen Organe gemeinnütziger Organisationen vielfach unsicher sind, welcher Anlageformen sich gemeinnützige Organisationen zulässigerweise bedienen dürfen, ohne rechtliche und wirtschaftliche Nachteile zu erleiden.
Es gibt – je nach Rechtsform – zahlreiche außersteuerliche Vorgaben, wie mit dem Vermögen einer gemeinnützigen Einrichtung umzugehen ist.
Kapitalgesellschaft/Genossenschaft
Die Anlage des Gesellschaftsvermögens ist Sache der – hohen Sorgfaltsmaßstäben verpflichteten – GmbH-Geschäftsführer bzw. Vorstände von AG, KGaA und eingetragener Genossenschaft. Erste Pflicht der Verantwortlichen einer Kapitalgese...