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NWB 24/2004 S. 196

Bundesversorgungsgesetz | Vergleichseinkommen für die Feststellung der Berufsschadens- und Schadensausgleiche ab dem 1. 7. 2004

Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hat mit Bek. v. 10. 5. 2004 (BAnz Nr. 97 v. 26. 5. 2004 S. 11155) mitgeteilt, dass die am 27. 5. 2003 bekannt gemachten Vergleichseinkommen für die Festsetzung der Berufsschadens- und Schadensausgleiche nach dem Bundesversorgungsgesetz für die Zeit vom 1. 7. 2003 bis 30. 6. 2004 (BAnz 2003 S. 13298) gem. § 30 Abs. 5 Satz 6 BVG vom 1. 7. 2004 bis zum Zeitpunkt der nächsten Rentenanpassung weitergelten. Eine Leistungsanpassung (z. B. in der Kriegsopferversorgung) erfolgt deshalb wie auch im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung insoweit im Jahr 2004 nicht.

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