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NWB 24/2004 S. 196
Bundesversorgungsgesetz | Vergleichseinkommen für die Feststellung der Berufsschadens- und Schadensausgleiche ab dem
Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hat mit Bek. v. (BAnz Nr. 97 v. S. 11155) mitgeteilt, dass die am bekannt gemachten Vergleichseinkommen für die Festsetzung der Berufsschadens- und Schadensausgleiche nach dem Bundesversorgungsgesetz für die Zeit vom bis (BAnz 2003 S. 13298) gem. § 30 Abs. 5 Satz 6 BVG vom bis zum Zeitpunkt der nächsten Rentenanpassung weitergelten. Eine Leistungsanpassung (z. B. in der Kriegsopferversorgung) erfolgt deshalb wie auch im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung insoweit im Jahr 2004 nicht.