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Umsatzsteuer | ermäßigter Steuersatz für das Einstellen und Betreuen von Pferden durch einen Verein (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG)
Der entschieden, dass das Einstellen und Betreuen von Pferden durch einen gemeinnützigen Verein nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG 1991/1993 ermäßigt zu besteuern ist, wenn die Umsätze im Rahmen eines Zweckbetriebs nach § 65 Abs. 1 AO erbracht werden und nicht umsatzsteuerfrei sind. Der Stpfl. kann sich vor dem FG unmittelbar auf Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m der Richtlinie 77/388/EWG berufen. – Anmerkung: Mit Urt. v. - V R 41/02 (EN-Nr. 510/2004) hatte der BFH die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG für Pferdehaltung unabhängig von der Pflegeintensität für den Bereich des Freizeitsports abgelehnt. Im Streitfall kommt es möglicherweise (Zurückverweisung) dennoch entweder zur Anwendung des begünstigten Steuersatzes, weil entweder § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG anwendbar ist oder – wenn der Kläger sich darauf beruft – es zu einer unmittelbaren Anwendung der Steuerbefreiung nach dem „Spor...