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OFD Düsseldorf 11.05.2004 S 2244 - 16 - St 122 - K, NWB 24/2004 S. 188

Einkommensteuer | Anwendung des sog. Tauschgutachtens ab 1999 beim Tausch von Anteilen an Kapitalgesellschaften im Privatvermögen

Der BFH hat am - I D 1/57 S (BStBl 1959 III S. 30) entschieden, dass der Tausch von Anteilen an KapGes unter bestimmten Voraussetzungen steuerneutral erfolgen kann. Dieses sog. Tauschgutachten betrifft in erster Linie im BV gehaltene Anteile an KapGes und nennt als Voraussetzung die Art-, Funktions- und Wertgleichheit der hingegebenen und erhaltenen Anteile (sog. Nämlichkeit). Auf andere WG oder Beteiligungen an PersGes sind diese Grundsätze nicht anwendbar. In der R 140 Abs. 4 EStR 1998 wurde die Anwendbarkeit auf Anteile an KapGes, die im Privatvermögen gehalten werden, ausgedehnt. Im (BStBl 1998 I S. 163) wurde dazu der Grundsatz aufgestellt, dass die notwendige Art- und Funktionsgleichheit nur gegeben ist, wenn sowohl die hingegebenen Anteile als auch die erhaltenen Anteile zu einer wesentlichen Beteiligung i. S...BGBl 1999 I S. 402

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