OFD Düsseldorf - S 2932 A - St 132

Amtliche Vordrucke für den Veranlagungszeitraum 2003

Folgende Vordrucke wurden für die Körperschaftsteuererklärung 2003 neu aufgelegt:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
 
Kurzbezeichnung
Vordruck-Nr. 742/…
Beschreibung
1.
KSt 1 A
1.01
Körperschaftsteuererklärung – Erklärung zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags für unbeschränkt Steuerpflichtige, bei denen alle Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb zu behandeln sind
2.
KSt 1 B
3
Körperschaftsteuererklärung – Erklärung zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags für unbeschränkt Steuerpflichtige, bei denen auch andere Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb vorliegen können
3.
Anlage VR
4
Verlustrücktrag
4.
Anlage GR
5
Genossenschaften und Vereine
5.
KSt 1 C
6
Körperschaftsteuererklärung – Erklärung zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs für beschränkt Steuerpflichtige
6.
Anlage A
9.01
Nicht abziehbare Aufwendungen
7.
Anlage ORG
10.01
Hinzurechnungen/Kürzungen in Organschaftsfällen
8.
Anlage AE
11.01
Ausländische Einkünfte/Nicht zu berücksichtigende Gewinnminderungen bei Auslandsbeteiligungen
9.
Anlage WA
13.01
Weitere Angaben – Anträge
10.
Anlage WoBau
14
 
11.
Anlage Verlustabzug
(2003)
18
 
12.
Anlage SP
110
Anlage besonderer Spendenabzug
13.
KSt 1 F
(2003)
120
Erklärung zur gesonderten Feststellung nach §§ 27, 28, 37, 38 KStG
14.
KSt 1 F – 27/28
(2003)
121
Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos (§ 27 Abs. 2 Satz 1 KStG) und des durch Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals (§ 28 Abs. 1 Satz 3 KStG)
15.
KSt 1 F – 37
(2003)
124
Ermittlung des Körperschaftsteuerguthabens (§ 37 Abs. 2 S. 3 KStG)
16.
KSt 1 F – 38
(2003)
125
Ermittlung des Endbetrags/fortgeschriebenen Endbetrags i.S. des § 36 Abs. 7 KStG aus dem Teilbetrag i. S. des § 30 Abs. 2 Nr. 2 KStG 1999 – EK 02 (§ 38 Abs. 1 Satz 1 und 2 KStG)
17.
KSt 1 Fa
138
Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos (§ 27 Abs. 2 Satz 1 KStG) für Betriebe gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe der von der Körperschaftsteuer befreiten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Der Vordruck KSt 1 F – 36 (742/123) zur Ermittlung der nach § 36 Abs. 7 KStG festzustellenden Endbestände wird für Veranlagungszeiträume nach 2002 nur noch benötigt in Liquidationsfällen, in denen der Liquidationszeitraum vor dem begonnen hat, nach 2002 endet(e) und in denen der Antrag nach § 34 Abs. 14 Satz 2 KStG nicht gestellt wurde. Da dies nur noch eine geringe Anzahl von Fällen betreffen dürfte, wurde auf eine Papierauflage dieses Vordruckes verzichtet. Er wird in Kürze im Vordruckmanager eingestellt sein. Es bestehen auch keine Bedenken, in einschlägigen Fällen die für den Veranlagungszeitraum 2002 ausgegebene Papierausfertigung zu verwenden.

Der Vordruck KSt 1 F/2 WJ (742/122) zur Aufteilung des Verlustabzuges für Zwecke des § 35 KStG steht ausschließlich im Vordruckmanager zur Verfügung. Die für den Veranlagungszeitraum 2003 maßgebende Fassung ist inzwischen im Vordruckmanager eingestellt.

Mit Erlass des Fin Min NRW vom O 2222 – 1 – II B 2 wurde der zentrale Erklärungsvordruckversand im Bereich der Körperschaftsteuer mit Ausnahme der Überwachungsfälle (Fach 96 Teil 5 Abschnitt 11 DA-ADV) eingestellt. Es wird hierzu auf – 3 – LZ 261/263 verwiesen.

Die o.a. Vordrucke wurden anhand Ihrer individuellen Angaben unter Einbeziehung eines Zuschlages inzwischen ausgeliefert. Benötigte Mehrexemplare können jederzeit im Vordrucklager in Neuss nachbestellt werden. Es ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass stets eine ausreichende Anzahl an Vordrucken zur Ausgabe an die Steuerpflichtigen im Hause vorrätig ist.

Über die Organisation der Ausgabe der Erklärungsvordrucke an die Steuerpflichtigen ist in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. Aufgrund der Vielzahl und Komplexität der Vordrucke und der anhand des Einzelfalles zu bestimmenden erforderlichen Vordrucke empfiehlt die OFD, die Vordruckausgabe durch die VST K vornehmen zu lassen.

Darüber hinaus wurden die Landesmuster der Vordrucke im Intranet und im Internet unter http://www.fm.nrw.de/cgi-bin/fm/custom/pub/visit.cgi?lang=1&ticket=guest&oid=555 auf der Seite des Finanzministeriums des Landes NRW eingestellt.

OFD Düsseldorf v. - S 2932 A - St 132

Fundstelle(n):
ZAAAB-22502