Änderung der Freistellungsaufträge aufgrund des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 (HBeglG 2004)
Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 vom (BGBl 2003 I S. 3076) ist der Sparer-Freibetrag nach § 20 Abs. 4 EStG von 1.550 € bzw. 3.100 € (bei Zusammenveranlagung) mit Wirkung vom auf 1.370 € bzw. 2.740 € (bei Zusammenveranlagung) abgesenkt worden. Unter Berücksichtigung des (unveränderten) Werbungskosten-Pauschbetrages bei den Einkünften aus Kapitalvermögen können deshalb ab dem nur noch höchstens 1.421 € bzw. 2.842 € (bei Zusammenveranlagung) vom Kapitalertragsteuerabzug/Zinsabschlag freigestellt werden.
Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das abgestimmte Muster des Freistellungsauftrages für Kapitalerträge, die nach dem zufließen im Folgenden veröffentlicht.
Der amtlich vorgeschriebene Vordruck darf von dem Muster nach Inhalt und Reihenfolge nicht abweichen. Der Freistellungsauftrag kann maschinell lesbar gestaltet werden. Dem Kunden kann eine Durchschrift oder Zweitausfertigung seines Auftrags zur Verfügung gestellt werden.
Bestehende Freistellungsaufträge, die die neuen Höchstbeträge überschreiten, dürfen ab dem nur noch bis maximal 1.421 € bzw. 2.842 € (bei Zusammenveranlagung) berücksichtigt werden. Bis zur Erteilung eines neuen Freistellungsauftrages ist der bisherige Freistellungsauftrag zugrunde zu legen, wenn er die neuen Höchstbeträge nicht überschreitet.
Dieses Schreiben entspricht dem IV C 1 – S 2056 – 4/04.
Muster
– Freistellungsauftrag für Kapitalerträge –
(Gilt nicht für Betriebseinnahmen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung)
Tabelle in neuem Fenster öffnen
(Name, abweichender Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum des Gläubigers der Kapitalerträge) | (Straße, Hausnummer) | |
(ggf. Name, abweichender Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum des Ehegatten) | (Postleitzahl, Ort) | |
(Datum) | ||
An | ||
(z.B. Kreditinstitut/Bausparkasse/Lebensversicherungsunternehmen/Bundes-/Landesschuldenverwaltung) | ||
(Straße, Hausnummer) | (Postleitzahl, Ort) |
Hiermit erteile ich/erteilen wir*) Ihnen den Auftrag, meine/unsere*) bei Ihrem Institut anfallenden Zinseinnahmen vom Steuerabzug freizustellen und/oder bei Dividenden und ähnlichen Kapitalerträgen die Erstallung von Kapitalertragsteuer und die Vergütung von Körperschaftsteuer beim Bundesamt für Finanzen zu beantragen. und zwar
Tabelle in neuem Fenster öffnen
□ | bis zu einem Betrag von …………
€ (bei Verteilung des Freibetrags auf mehrere Kreditinstitute). |
□ | bis zur Höhe des für mich/uns*) geltenden Sparer-Freibetrags und Werbungskosten-Pauschbetrags von insgesamt 1.421 €/2.842 €*). |
Dieser Auftrag gilt ab dem ………………… | |
□ | so lange, bis Sie einen anderen Auftrag von mir/uns*) erhalten. |
□ | bis zum ……………… |
Die in dem Auftrag enthaltenen Daten werden dem Bundesamt für Finanzen (BfF) übermittelt. Sie dürfen zur Durchführung eines Verwaltungsverfahrens oder eines gerichtlichen Verfahrens in Steuersachen oder eines Strafverfahrens wegen einer Steuerstraftat oder eines Bußgeldverfahrens wegen einer Steuerordnungswidrigkeit verwendet sowie vom BfF den Sozialleistungsträgern übermittelt werden, soweit dies zur Überprüfung des bei der Sozialleistung zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens erforderlich ist (§ 45d EStG).
Ich versichere/Wir versichern*), dass mein/unser*) Freistellungsauftrag zusammen mit Freistellungsaufträgen an andere Kreditinstitute, Bausparkassen, das Bundesamt für Finanzen usw. den für mich/uns*) geltenden Höchstbetrag von insgesamt 1.421 €/2.842 €*) nicht übersteigt, ich versichere/Wir versichern*) außerdem, dass ich/wir*) mit allen für das Kalenderjahr erteilten Freistellungsaufträgen für keine höheren Kapitalerträge als insgesamt 1.421 €/2.842 €*) im Kalenderjahr die Freistellung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer in Anspruch nehme(n)*).
Die mit dem Freistellungsauftrag angeforderten Daten werden auf Grund von § 36b Abs. 1, § 44a Abs. 2, § 44b Abs. 1 und § 45d Abs. 1 EStG erhoben.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
(Unterschrift) | (ggf. Unterschrift Ehegatte, gesetzliche (r) Vertreter) |
Tabelle in neuem Fenster öffnen
□ | Zutreffendes bitte ankreuzen |
*) | Nichtzutreffendes bitte streichen |
Der Höchstbetrag von 2.842 € gilt nur bei Ehegatten, bei denen die Voraussetzungen einer Zusammenveranlagung Im Sinne des § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG vorliegen. Der Freistellungsauftrag ist z.B. nach Auflösung der Ehe oder bei dauerndem Getrenntleben zu ändern.
Inhaltlich gleichlautend
OFD München v. - S 2252 - 99 St 41/42
OFD Nürnberg v. - S 2401 - 42/St 31
Fundstelle(n):
IAAAB-22496