Errichtung eines Anbaus als Herstellung einer neuen Wohnung
Leitsatz
Bei der Errichtung eines Anbaus unter Einbeziehung der bereits vorhandenen Wohnräume des Altbaus handelt es sich jedenfalls
dann um die Herstellung einer neuen Wohnung i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG und nicht bloß um die Erweiterung einer Wohnung
gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 EigZulG, wenn der Neubau sowohl hinsichtlich seiner Größe als auch hinsichtlich seiner baulichen Beschaffenheit
der Gesamtwohnung das Gepräge gibt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 820 Nr. 14 EFG 2004 S. 1195 EFG 2004 S. 1195 Nr. 16 BAAAB-22442
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 08.12.2003 - 5 K 2451/01
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