Kein Direktabzug vom Steuerwert des Grundstücks bei
Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten der Erben
Kein
Direktabzug vom Steuerwert des Grundstücks bei Erfüllung von
Nachlassverbindlichkeiten der Erben,
§ 7
ErbStG.
Schenkungsteuer
Leitsätze
1. Bei einer Schenkung ist im
Gegensatz zu einem Erwerb von Todes wegen ein direkter Abzug (hier
Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten des Erben) vom Steuerwert des
Zuwendungsgegenstandes ausgeschlossen. Lediglich bei Duldungs- oder
Nutzungsauflagen ist ein direkter Abzug möglich, sofern nicht
§ 25 ErbStG
entgegensteht.
2. Die wirtschaftliche
Betrachtungsweise gilt im Erbschaftsteuerrecht nicht.
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