Verdeckte Gewinnausschüttung bei unregelmäßigen
Zahlungen von „Gehalt”
Körperschaftsteuer
1996, 1997 und 1998
Gewerbesteuermessbetrag 1996, 1997 und
1998
gesonderter Feststellung des vortragsfähigen
Gewerbeverlustes auf den ,
und
Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags
1996 und 1997
Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals zum
, und
gesonderter Feststellung
des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer zum ,
und
Leitsatz
Leistet eine GmbH an ihren
Gesellschafter-Geschäftsführer Zahlungen, die mit dem vertraglich
vereinbarten Gehalt weder in betragsmäßiger noch in zeitlicher
Hinsicht in Übereinstimmung zu bringen sind, so liegt keine Vergütung
für Dienste vor, sondern eine verdeckte Gewinnausschüttung.
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