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Haftung des Geschäftsführers für fehlerhafte Lohnsteuer-Anmeldung
Gem. nrkr. (BFH-Az.: VII R 50/03, EFG 2004 S. 618) trifft den Gf. die Abführungsverpflichtung für die von ihm angemeldete LSt auch dann, wenn er – wie sich nachträglich herausstellt – materiell-rechtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Anmeldung verpflichtet gewesen wäre.