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BFH 16.02.1993 IX R 85/88
Einkommensteuer; | Aufwendungen für Alarmanlage (§§ 21, 9, 7 EStG)
Nach dem gehören die Aufwendungen für eine in ein Wohngebäude eingebaute Alarmanlage zu den Herstellungskosten des Gebäudes. Sie sind nachträgliche Herstellungskosten, wenn die Alarmanlage erst nach der Fertigstellung des Gebäudes eingebaut wird.