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Einkommensteuer; | Auswirkung der Vorbereitungshandlungen bei Gesellschaftsgründung (§ 15 EStG)
Nach dem beginnt estl. ein Gewerbebetrieb nicht erst mit der eigentlichen werbenden Tätigkeit, sondern mit den ersten Maßnahmen, die der Vorbereitung der werbenden Tätigkeit dienen und mit dieser in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Die durch die Vorbereitungshandlungen entstehenden Aufwendungen sind BA und führen ggf. zu Verlusten aus Gewerbebetrieb. Obwohl sich diese Vorbereitungshandlungen immer in irgendeiner Weise auf die - nachfolgende - werbende Tätigkeit auswirken und damit wirtschaftlich stets auch den erst zu einem späteren Zeitpunkt eintretenden Gesellschaftern zugute kommen, besteht nach Auffassung des Senats dennoch keine Veranlassung, den Gesellschaftereintritt im Hinblick auf die Ergebnisrechnung zurückwirken zu lassen....