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Mutterschutz | Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bei unbezahltem Sonderurlaub zu Beginn der Schutzfrist
§ 14 Abs. 1 Satz 1 MuSchG ist trotz seiner Unvereinbarkeit mit Art. 12 Abs. 1 GG bis zu einer gesetzlichen Neuregelung weiter anzuwenden (vgl. , NWB EN-Nr. 30/2004). Nach § 200 Abs. 1 2. Alternative RVO setzt der Anspruch auf Mutterschaftsgeld voraus, dass allein wegen der Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes kein Arbeitsentgelt gezahlt wird. Der Anspruch kann auch während der Schutzfristen entstehen, sobald die genannte Voraussetzung vorliegt (; Klarstellung zu ).