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Prozessrecht | Rechtsweg bei Rückzahlung von Bauabzugssteuer
Nach dem Beschl. des OLG Frankfurt/M. v. - 19 W 45/03 (ZInsO 2004, 399) ist für den Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung von nach der Insolvenzeröffnung an die Finanzverwaltung gezahlter Bauabzugssteuer der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten selbst dann gegeben, wenn im Rahmen dieses Rechtsstreits über rechtswegfremde zur Aufrechnung gestellte Gegenforderungen (hier: vor Insolvenzeröffnung entstandene Lohn- und Umsatzsteuer) zu befinden wäre.