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BFH 01.04.2004 V R 24/03, NWB 23/2004 S. 182

Umsatzsteuer | Voraussetzungen der Beendigung einer umsatzsteuerlichen Organschaft bei Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG 1993/1999)

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ist der Organträger Geschäftsführer einer von der Insolvenz bedrohten Organgesellschaft und wird dieser nach Beantragung des Insolvenzverfahrens kein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, bleibt die Organschaft regelmäßig bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhalten. Dies gilt auch dann, wenn das Insolvenzgericht gem. § 21 Abs. 2 zweite Alternative InsO anordnet, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. In diesem Fall sind zwar Verfügungen des Schuldners ohne die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters grundsätzlich unwirksam; andererseits kann aber auch der vorläufige Insolvenzverwalter grundsätzlich nicht (allein) über das Vermögen des Schuldners verfügen; Schuldner und...

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