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BFH 21.01.2004 XI R 33/02, NWB 23/2004 S. 182

Lohnsteuer | tarifbegünstigte Besteuerung einer aufgrund der Änderung des Sozialplans nachträglich zugeflossenen Abfindung (§ 24 Nr. 1, § 34 EStG)

Wird einem AN anlässlich der betriebsbedingten Aufhebung seines Arbeitsvertrags eine Erhöhung seiner Entlassungsentschädigung für den Fall zugesagt, dass künftig ein für ihn günstigerer Sozialplan aufgestellt werden sollte, so steht eine solche in einem späteren VZ zufließende Nachbesserung gem. dem der tarifbegünstigten Besteuerung der Hauptentschädigung auch dann nicht entgegen, wenn sie 42,3 v. H. der Hauptentschädigung beträgt. – Anmerkung: Mit dieser Entscheidung rundet sich das Bild zur sog. Entschädigungszusatzleistung ab. Nach dem grundlegenden Urt. v. - XI R 22/00 (BStBl 2002 II S. 180) bleibt eine Entlassungsentschädigung auch dann steuerbegünstigt, wenn in einem späteren VZ aus sozialer Fürsorge für eine gewisse Übergangszeit ergänzende Entschädigungszusatz...

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