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Körperschaftsteuer | Änderung der Mutter-Tochter-Richtlinie
Die Richtlinie 90/435/EWG über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten zielt darauf ab, Dividendenzahlungen und andere Gewinnausschüttungen von Tochtergesellschaften an ihre Muttergesellschaften von Quellensteuern zu befreien und die Doppelbesteuerung derartiger Einkünfte auf Ebene der Muttergesellschaft zu beseitigen. Diese sog. Mutter-Tochter-Richtlinie wurde durch die Richtlinie 2003/123/EG des Rates v. (ABl EU 2004 Nr. L 7 S. 41) geändert. Die Änderung ist am in Kraft getreten.