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Neue Entwicklungen im Bereich der Liebhaberei bei den Vermietungseinkünften
I. Einführung
Der für Vermietungseinkünfte zuständige IX. Senat des BFH hat mehrfach die Auffassung geäußert, die allgemeinen steuerlichen Grundsätze zur Einkunftserzielungsabsicht (als Voraussetzung für die Anerkennung von Verlusten) blieben auch im Bereich der Vermietungseinkünfte gültig. In dem (BStBl 2003 II S. 580) kann man lesen: „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen”. Wörtlich genommen würden diese Ausführungen besagen, dass in jedem Einzelfall einer Grundstücksvermietung geprüft werden müsste, ob der Stpfl. in der Absicht handelt, auf Dauer einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen. Den Lesern der NWB braucht niemand zu erläutern, dass nicht nur die Praxis der FA völlig anders aussieht, sondern dass auch die durch Verwaltungsanweisungen und Rspr. (desselben IX. Senats) geschaffene Rechtslage in den meisten Fällen auf diese Prüfung verzichtet.
Unübersichtlich wird die Rechtslage dadurch,...