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Einkommensteuer; | Zufluß von Provisionen bei Gutschrift auf einem Kautionskonto (§§ 4, 11 EStG)
Nach dem sind bereits verdiente und fällige Provisionen einem Versicherungsvertreter, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, auch dann mit der Gutschrift in den Büchern des Versicherungsunternehmens i. S. von § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG zugeflossen, wenn die Provisionen auf einem Kautionskonto zur Sicherung von Gegenforderungen des Versicherungsunternehmens gutgeschrieben werden (Anschl. an ,BStBl II 525). Die Gestellung einer Kaution auf einem vom Kautionsnehmer geführten Konto bewirkt beim Kautionsgeber i. d. R. keine Ausgabe i. S. von § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG.