Anwendung und -verfassungsmäßigkeit der
Verlustabzugsbeschränkung nach
§ 17 Abs. 2
EStG
Einkommensteuer 1997
Leitsatz
1. Ein Verlust aus der
Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft ist
einkommensteuerlich nach der im Veranlagungszeitraum 1997 geltenden Fassung von
§ 17 Abs. 2 Satz 4
EStG nicht zu berücksichtigen, wenn weder bei
Gründung der Gesellschaft eine wesentliche Beteiligung erworben wurde,
noch die Beteiligung des Steuerpflichtigen später während eines
(wenigstens) fünf Jahre andauernden Zeitraums wesentlich im Sinne des
§ 17 EStG gewesen
ist.
2. Die Verlustabzugsbeschränkung
des
§ 17 EStG sieht
grundsätzlich einen Abzug von Verlusten vor und zielt im Wesentlichen auf
die Bekämpfung von Missbrauchsfällen ab. Sie ist daher vor dem
Hintergrund von
Art. 3 Abs. 1 GG nicht
zu beanstanden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1695 EFG 2004 S. 1695 Nr. 22 VAAAB-22188
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