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Einkommensteuer | gesonderte Feststellung gem. § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO bei steuerfreien ausländischen Einkünften
Sonderbetriebseinnahmen sind auch dann gesondert gem. § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO festzustellen, wenn ansonsten nur nach DBA steuerfreie ausländische Einkünfte vorliegen (, rkr., EFG 2004, S. 470). • Hinweis: Im Streitfall erzielte die Klin., ein geschlossener Immobilienfonds in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, nach DBA steuerfreie Einkünfte aus der Vermietung zweier Bürogebäude in den Niederlanden. Komplementärin und Kommanditistin erhielten Vergütungen für die Geschäftsführung/Haftung bzw. die bei der Gesellschaft anfallenden Verwaltungstätigkeiten. Streitig war die Frage, ob diese Einkünfte aus den Tätigkeiten als Komplementärin und Treuhandkommanditistin einheitlich und gesondert festzustellen sind, auch wenn die Mitunternehmerschaft als solche keine im Inland st...BStBl II 2003, S. 191