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Außensteuerrecht | Inhaltsadressat eines Feststellungsbescheids nach § 18 AStG; keine Hinzurechnungsbesteuerung für „nicht steuerbare Einkünfte”
(1) Durch Auslegung zu beseitigende Zweifel am Inhaltsadressaten eines Bescheids über die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung liegen nur vor, wenn dieser Bescheid selbst insoweit objektiv mehrdeutig ist. Bezeichnen der Bescheid über die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung und der vorangegangene Bescheid unterschiedliche Inhaltsadressaten, führt das auch dann nicht zur Auslegungsbedürftigkeit des den Vorbehalt der Nachprüfung aufhebenden Bescheids, wenn dieser auf den vorangegangenen Bescheid verweist. (2) Der Gewinn aus einer Grundstücksveräußerung löst keine steuerbaren Zwischeneinkünfte i. S. des AStG aus, wenn die Zwischengesellschaft nur Vermögensverwaltung betreibt und die Stpfl. die Beteiligung an der Zwischengesellschaft im Privatvermögen halten (BStBl II 1998, S. 468