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Vorschriften über die Dokumentation von Verrechnungspreisen in Ungarn
I. Einleitung
Im Zuge der Vorbereitungen Ungarns auf den Beitritt zur EU am sind in den vergangenen Monaten nach und nach auch umfangreiche Vorschriften zur Festsetzung und Dokumentation von Verrechnungspreisen erlassen worden.
Nachdem mit Wirkung zum die grundsätzliche Dokumentationspflicht für Verrechnungspreise in das ungarische Körperschaftsteuergesetz eingefügt wurde, erließ das Finanzministerium am eine Verordnung, in der mit Wirkung ab Einzelheiten zur Erstellung einer Dokumentation festgelegt werden (Verordnung des ungarischen Finanzministeriums Nr. 18/2003 v. , im Folgenden „Verordnung„). Zuletzt wurden im November 2003 Strafzuschläge geschaffen, die von den Steuerbehören im Falle von Verstößen gegen die Dokumentationsvorschriften festgesetzt werden können.
II. Anwendungsbereich der neuen Verordnung
Die Verordnung ist auf Unternehmen anwendbar, die der ungarischen Körperschaftsteuer unterliegen und nicht als Kleinst- oder Kleinunternehmen gelten. Die Dokumentationspflicht betrifft Verträge des Steuerpflichtigen mit verbundenen Unternehmen, die im Laufe des Wirtschaftsjahres durchgeführt wurden. Als verbundene Unternehmen gelten solche, zu denen ein Beteiligungsverhältnis von mehr als 50 % besteh...