Mittelbare Anteilsvereinigung;
Treuhänderischer Anteilserwerb; Steuerschuldnerschaft bei mittelbarer
Anteilsvereinigung; Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten
Leitsatz
1) Zu den Voraussetzungen der
Zurechnung von Anteilen, die von einem Dritten treuhänderisch erworben
wurden und zur Begründung einer mittelbaren Anteilsvereinigung in der
Person des Treugebers.
2) Bei der mittelbaren
Anteilsvereinigung kann auch die abhängige Gesellschaft als
Steuerschuldnerin (Gesamtschuldnerin) in Anspruch genommen werden.
3) Kommt der Kläger seinen
erhöhten Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten nicht nach,
führt dies zu einer Begrenzung der Sachaufklärungspflicht des
Gerichts und zu einer Minderung des Beweismaßes. Betreffen die
Mitwirkungspflichten Tatsachen und Beweismittel aus der Wissens- und
Einflusssphäre des Klägers, können im Rahmen der
Beweiswürdigung für den Kläger nachteilige Schlüsse gezogen
werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1078 EFG 2004 S. 1078 Nr. 14 IAAAB-22136
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