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Arbeitsrecht | Umwandlung einer Vollzeitstelle in zwei Halbtagsstellen
Entschließt sich der Arbeitgeber zu einer betrieblichen Umorganisation, die zu einer anderen zeitlichen Lage und Herabsetzung der Dauer der Arbeitszeit führt, so handelt es sich dabei um eine im Ermessen des Arbeitgebers stehende unternehmerische Entscheidung, die von den Arbeitsgerichten nicht auf ihre Zweckmäßigkeit, sondern lediglich auf offenbare Unvernunft oder Willkür zu überprüfen ist. Ein Missbrauch der unternehmerischen Organisationsfreiheit liegt nicht schon dann vor, wenn der Arbeitgeber die Möglichkeit hätte, auf die Reorganisation zu verzichten. Ist die Reorganisation von dauerhafter Natur und nicht nur vorgeschoben, so besteht ein anerkennenswerter Anlass zum Ausspruch einer Änderungskündigung, mit der eine Vollzeitstelle in zwei Halbtagsstellen aufgeteilt wird (