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BFH 09.10.2003 V R 86/01, n. v., NWB 22/2004 S. 171

Umsatzsteuer | Unterhaltungsshow kann eine steuerbegünstigte Theateraufführung sein (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG)

Unter Theatervorführungen i. S. des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG sind nicht nur Aufführungen von Theaterstücken, Opern und Operetten zu verstehen, sondern auch Darbietungen der Pantomime und Tanzkunst, der Kleinkunst und des Varietes bis zu den Puppenspielen. Auch eine Unterhaltungsshow kann nach dem , n. v., eine Theatervorführung i. S. von § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG sein. Der Begünstigung von solchen Veranstaltungen steht Gemeinschaftsrecht nicht entgegen. Im entschiedenen Fall veranstaltete ein Unternehmen in Sport- und Festhallen sog. Budo-Galas, die als „größte Kampf-Kunst-Shows” beworben wurden. Bei den Veranstaltungen wurden fernöstliche Kampfkünste von internationalen Meistern oder Großmeistern unter Mitwirkung eines aus Actionfilmen bekannten Schauspielers dargeboten. Die aus dem Verkauf von Eintrit...

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