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OFD Berlin 21.11.2003 St 172 - S 2223 - 10/03, NWB 22/2004 S. 169

Einkommensteuer | Ermittlung der Abzugsbeträge bei Zuwendungen an Stiftungen

Nach § 10b Abs. 1a EStG sind Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. der §§ 52 bis 54 AO, die anlässlich der Neugründung in den Vermögensstock einer Stiftung des öffentlichen Rechts oder einer nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreiten Stiftung des privaten Rechts geleistet werden, bis zu einem Höchstbetrag von 307 000 € begünstigt. Darüber hinaus sind weitere Zuwendungen an die o. a. Stiftungen für die genannten gemeinnützigen Zwecke – mit Ausnahme der Förderung gemeinnütziger Zwecke i. S. des § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO– bis zur Höhe von 20 450 € abziehbar (§ 10b Abs. 1 Satz 3 EStG). Die die Ermittlung der Abzugsbeträge nach § 10b Abs. 1 und 1a EStG insbes. im Hinblick auf Zuwendungen an Stiftungen anhand von Beispielen.

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