Freibetrag nach § 14a Abs. 4 Satz 3 EStG nicht bei Veräußerung von eigenem Betriebsvermögen; Kiesvorkommen als selbstständiges
Wirtschaftsgut
Leitsatz
Der Freibetrag nach § 14a Abs. 4 EStG 1990 bei Veräußerung von Teilen des zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden
Grund und Bodens steht dem Steuerpflichtigen nicht zu, wenn er den aus seinem eigenen landwirtschaftlichen Vermögen herrührenden
Veräußerungsgewinn zur Abfindung weichender Erben eines an ihn verpachteten landwirtschaftlichen Betriebs verwendet.
Ein bislang ungenutztes Kiesvorkommen wird nicht dadurch als selbständiges Wirtschaftsgut zur nachhaltigen Nutzung in Verkehr
gebracht, dass Grundstücke unter Ausweis eines hälftig auf das Kiesvorkommen entfallenden Kaufpreises an einen Erwerber (Landschaftsverband)
veräußert werden, der an dem Bodenschatz kein einem Abbauunternehmer vergleichbares Interesse hat, sondern die Flächen zum
Zweck der Flussrenaturierung ankauft. Dies gilt auch dann, wenn das Kiesvorkommen für diesen Zweck wirtschaftlich sinnvoll
eingesetzt werden kann.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1047 EFG 2004 S. 1047 Nr. 14 JAAAB-21959
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 17.02.2004 - 16 K 7323/01 E
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