Umsätze aus der Tätigkeit von Dipl.-Oecotrophologen bzw. Ernährungsberatern steuerfrei
Leitsatz
Die Ernährungsberatung zum Zweck der Krankheitsprävention und -rehabilitation durch in GbR tätige Dipl.-Oecotrophologen stellt
ungeachtet des Fehlens einer berufsrechtlichen Regelung und einer allgemeinen Kassenzulassung eine von der Umsatzsteuer befreite
heilberufliche Tätigkeit dar, wenn die Leistungsanbieter über ausreichende fachliche Kenntnisse sowie eine adäquate berufliche
Qualifikation verfügen und deshalb die Kosten ihrer Beratungsleistungen in der Regel und ihrer Art nach von den Krankenkassen
erstattet werden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1092 EFG 2004 S. 1092 Nr. 14 ZAAAB-21958
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 03.03.2004 - 5 K 7317/01 U
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