Zumutbarkeit der Überprüfung der Identität der
Geschäftspartner während laufender Geschäftsbeziehung
Einkommensteuer 1995 und 1996
Gewerbesteuermessbetrag
1996
Verspätungszuschlag zur Einkommensteuer 1995
Verspätungszuschlag zur Einkommensteuer 1996
Leitsatz
1. Ob die Empfängerbenennung
zutreffend im Sinne des
§ 160 AO ist, ist
nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Leistungserbringung – also
im Zahlungszeitpunkt – zu beurteilen.
2. Wer an einen Subunternehmer
ausschließlich Barzahlungen leistet, muss sich bereits im Vorfeld um die
genauen Empfängerangaben bemühen, da bei Bargeschäften zwischen
Unternehmern eher die Vermutung besteht, dass der Empfänger unlauter
handelt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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