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FG des Landes Brandenburg Urteil v. - 1 K 1422/02 EFG 2004 S. 1333

Gesetze: UStG 1996 § 15 Abs. 1 Nr. 1, UStG 1996 § 15 Abs. 2 S. 1, UStG 1996 § 4 Nr. 9 Buchst. a, UStG 1996 § 9 Abs. 1

Vorsteuerabzug

Wirtschaftliche Zurechnung von Erschließungsleistungen

Umsatzsteuer 1996

Leitsatz

Werden nach der im Auftrag einer Gemeinde durchgeführten Erschließung eines Gewerbegebiets die erschlossenen Grundstücke unter Verzicht auf die Steuerbefreiung an private Investoren veräußert und die erschlossenen öffentlichen Flächen und Straßen auf die Gemeinde übertragen, so sind die mit der Erschließung in Zusammenhang stehenden Eingangsumsätze wirtschaftlich den steuerpflichtigen Veräußerungen zuzurechnen. Die Erschließung der auf die Gemeinde übertragenen Flächen war lediglich Mittel zur Realisierung des eigentlichen Geschäftszwecks, nämlich der Erzielung der Umsätze aus der Veräußerung der Gewerbegrundstücke.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1333
EFG 2004 S. 1333 Nr. 17
CAAAB-21944

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FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 10.12.2003 - 1 K 1422/02

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