Wirtschaftliche Zurechnung von
Erschließungsleistungen
Umsatzsteuer 1996
Leitsatz
Werden nach der im Auftrag einer
Gemeinde durchgeführten Erschließung eines Gewerbegebiets die
erschlossenen Grundstücke unter Verzicht auf die Steuerbefreiung an
private Investoren veräußert und die erschlossenen öffentlichen
Flächen und Straßen auf die Gemeinde übertragen, so sind die
mit der Erschließung in Zusammenhang stehenden Eingangsumsätze
wirtschaftlich den steuerpflichtigen Veräußerungen zuzurechnen. Die
Erschließung der auf die Gemeinde übertragenen Flächen war
lediglich Mittel zur Realisierung des eigentlichen Geschäftszwecks,
nämlich der Erzielung der Umsätze aus der Veräußerung der
Gewerbegrundstücke.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1333 EFG 2004 S. 1333 Nr. 17 CAAAB-21944
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FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 10.12.2003 - 1 K 1422/02
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